Publiziert am 22.08.2011 von Ansgar Gmür, Direktor Hauseigentümerverband Schweiz (HEV)
Meinung Ich wohne in einem Einfamilienhausquartier im Kanton Zürich. Nehmen wir einmal an, das Haus stünde in der Wohnzone W2, die maximale Ausnützung wäre auf 30% festgesetzt. Wenn ich den Dachstock für eine meiner Töchter zu einer Einliegerwohnung ausbauen wollte, würde dies nicht bewilligt. Die Begründung wäre: Die zulässige Ausnützung ist überschritten. Solche Regelungen sind unverständlich.
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