Einerseits werden die Einfamilienhäuser und ihre Besitzer für ihren Landverbrauch kritisiert, andererseits verhindern Planungs- und Baugesetze noch immer eine höhere Ausnützung der bestehenden Bauvolumen.
Ausnützungsziffern und Baumassenziffern bestimmen vereinfacht gesagt, wie viel Haus auf einem Grundstück stehen darf. Sie haben bezüglich der zulässigen Gebäudevolumen durchaus ihre Berechtigung. Sie begrenzen jedoch die Nutzung des bestehenden Volumens vielerorts noch immer in unzulässiger Weise. Sie behindern damit die gewünschte bauliche Verdichtung. Bauliche Änderungen innerhalb des bestehenden Gebäudevolumens sollten nach Ansicht des Hauseigentümerverbands gar nicht bewilligungspflichtig sein. Dies ist unnötiger bürokratischer Aufwand. Was baulich innerhalb des bestehenden Gebäudevolumens geschieht und die äussere Erscheinung nicht beeinträchtigt, sollte Sache des Eigentümers sein. Der Ausbau des Dachstocks zu einem Vollgeschoss sollte zudem praktisch überall bewilligt werden können. Ein Spezialfall sind Nutzungsänderungen, z.B. von nicht mehr genutzten, aber ans Haus angebauten Ställen. Solche Nutzungsänderungen sind zu Recht bewilligungspflichtig. Sie sollten jedoch, wenn es um die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum geht, grosszügig bewilligt werden.
Die Ausnutzung kann auch im Zusammenhang mit energetischen Sanierungen zum Thema werden, nämlich dann, wenn es um die Anbringung von zusätzlichen Dämmschichten an der Aussenwand geht. Oftmals wird die Aussenhülle zur Ausnützungs- oder Baumassenziffer hinzugezählt, obwohl dabei gar kein zusätzlicher Wohnraum entstanden ist. Dies macht keinen Sinn. Die Gemeinde Haldenstein (GR) geht da einen anderen, besseren Weg. Wer in Haldenstein (gewisse Quartiere ausgenommen) eine energetische Sanierung vornimmt, soll dafür mit einer höheren Ausnützungsziffer belohnt werden. Konkret muss der Passivhaus-Standard erreicht werden. Auch wenn die Anforderungen hoch sind: Solche Anreize sind sinnvoll. Sie senken nicht nur den Energieverbrauch, sie tragen auch zur inneren Verdichtung bei.