Mit dem beschlossenen Ausstieg aus der Kernenergie ist der Klimaproblematik mittelfristig leider wenig geholfen, wie sich am Beispiel von Deutschland zeigt. Dies, weil der regelmässige, steuerbare und bedarfsgerechte Ersatz der Stromproduktion fast nur über fossile Energiequellen wie Gas oder Kohle zu gewährleisten sein wird.
Der Klimaerwärmung will man trotzdem effizient begegnen, indem man den Verbrauch von Öl und Gas als Heizmaterial oder Treibstoff markant eindämmt und so die CO2-Emissionen reduziert. Dies geschieht bei den Fahrzeugen durch Verbrauchsreduktionen und bei den Gebäuden durch energetische Sanierungen. Das Energiegesetz sieht vor, Gebäudeeigentümer durch Beiträge aus der CO2-Abgabe zu solchen Investitionen zu animieren. Es besteht die Hoffnung, mit diesen Anreizen die heutige Erneuerungsquote bei Gebäuden, welche bei knapp einem Prozent liegt, mindestens verdoppeln oder gar verdreifachen zu können. Der Bund und die Kantone wollen diese enorme Steigerung mit insgesamt über 600 Millionen Franken pro Jahr fördern.
Für mich ist jedoch fraglich, ob und wie weit Eigentümer sich dadurch zu Investitionen entschliessen. Denn diese rechnen sich erst mittelfristig. Ohne Zweifel liegt im Gebäudebereich ein grosses Potenzial für die Einsparung von fossilen Brennstoffen und damit die Senkung der CO2-Belastung. Dies hat bereits Stefan Müller-Altermatt in seinem Beitrag vom 10. Februar 2015 gesagt. Bauliche Verbesserungen in diese Richtung stellen aber besonders hohe Anforderungen an die Ausführenden.
Ich persönlich finde es daher eine zentrale Voraussetzung, dass solchen Sanierungen ein Gesamtkonzept zugrunde liegt und vor allem, dass die Arbeiten hohen Qualitätsansprüchen genügen. Facharbeit ist gefragt.
Die Bauwirtschaft wird also gefordert sein, die notwendigen zusätzlichen Fachleute auszubilden und so eine Gewähr für Langlebigkeit der Investitionen zu bieten. Nur mit genügend ausgebildeten Fachleuten wird es möglich sein, die gesteckten Ziele im Gebäudebereich zu erreichen.