Die Reserven an Siedlungsgebiet und rechtsgültigen Bauzonen in der Schweiz, auch in den Metropolitanräumen, ist mehr als ausreichend.
Es ist ein Gebot der nachhaltigen Entwicklung vor der Erschliessung bisher nicht überbauter Grundstücke die bestehenden Reserven zu nutzen.
Es geht dabei nicht nur um Baulücken und Umnutzungen von Industriearealen, sondern auch um die Potenziale auf vielen bebauten Grundstücken. Häufig sind die baurechtlich zulässigen Ausnützungen nicht ausgeschöpft. Ist dies auch noch in Quartieren mit Erneuerungsbedarf der Fall, lassen sich zwei Anliegen verknüpfen: die Verdichtung und energetische Erneuerung des Bestandes.
Wir entwickeln unseren Lebensraum dann nachhaltig, wenn wir an den gut erschlossenen Standorten dichter bauen. Dies bedeutet aber nicht zwangsläufig Quantensprünge in der Ausnützung oder Hochhäuser. Richtig ist auch, dass das heutige Planungsrecht noch auf die Siedlungserweiterung zugeschnitten ist. Es braucht zum Beispiel für Gebietserneuerungen oder höhere Ausnützungen für Hochhäuser neue Instrumente.
Verdichtung scheitert heute je länger je mehr an der fehlenden Akzeptanz und Ängsten um Verlust von Lebens- und Wohnqualität in der Bevölkerung und braucht deshalb Augenmass und massgeschneiderte städtebauliche Lösungen für den jeweiligen Ort. Die Forderung nach Innenentwicklung und Verdichtung darf nicht zum Vorwand für spekulative Mehrwerte verkommen. Qualität muss auch in Zukunft Vorrang vor Quantität haben. Deshalb gewinnen qualitätsorientierte Verfahren wie zum Beispiel Wettbewerbe und Gestaltungspläne an Gewicht und gewährleisten die fachliche Beurteilung und demokratische Legitimation.
Wilhelm Natrup hat im Rahmen des Themenanlasses «Innere Siedlungsentwicklung - Erneuerung des Gebäudeparks» ein Videointerview zum Thema der verdichteten Bauweise gegeben. Schauen Sie sich das Videointerview im zugehörigen Eventreport an.