Die vorgeschlagene RPG-Revision kommt den Initianten der Landschaftsinitiative weit entgegen. Sie verlagert die Kompetenzen in der Raumplanung weg von den Kantonen in Richtung Bund. In einzelnen Punkten geht die Vorlage sogar über die Forderungen der Initianten hinaus. Dies insbesondere bei der expliziten Rückzonungspflicht an die Gemeinden und bei den Bauverpflichtungen auf bereits eingezonten aber noch unüberbauten Bauparzellen.
Die Bauzonenfläche, welche über den Bedarf der nächsten 15 Jahre hinausgeht, muss nach dem Gesetz zurückgezont werden. Dadurch kommen auf die Gemeinden zahlreiche Entschädigungsforderungen und Rechtshändel zu. Es ist mit Kosten in Milliardenhöhe zu rechnen.
Diese sollen durch eine Mehrwertabgabe finanziert werden. Allerdings ist bereits heute absehbar, dass die Mittel kaum ausreichen werden. Erhöhungen der allgemeinen Steuern werden unweigerlich die Folge sein. Leidtragende werden nicht nur Wohneigentümer, sondern auch Mieter und Konsumenten sein.
Mehrwerte von Grundstücken, die aufgrund von Planungsentscheiden entstehen, müssen neu zu einem Satz von mindestens 20% dem Staat abgegeben werden. Von dieser Abgabe wird nicht nur neu eingezontes Bauland betroffen sein. Viele Kantone werden diese Abgabe auch auf Grundstücke ausweiten, die aufgrund von Um- und Aufzonungen intensiver genutzt werden können. Dadurch sind alle Immobilieneigentümer und über die Wohnkosten auch die Mieter von dieser Abgabe betroffen.
Heute entscheidet der Grundeigentümer darüber, ob er ein Grundstück bebauen will. Und der Grundeigentümer hat auch das Recht, nicht zu bauen. Diese Freiheit wird mit dem revidierten Raumplanungsgesetz massiv eingeschränkt. Dort wo es das öffentliche Interesse erfordert, kann den Eigentümern von Bauland von der Gemeinde eine Frist zur Überbauung vorgegeben werden. Die Überbauung kann nach Ablauf der Frist mit Sanktionen auch durchgesetzt werden. Es ist folglich nicht mehr allein dem Entscheid des Grundeigentümers überlassen, wann er sein Land überbauen oder verkaufen will. Dies obwohl er es ist, der das ganze Risiko der Investitionen trägt. Das revidierte Raumplanungsgesetz höhlt also die Rechte der Grundeigentümer aus.
Ich empfehle aus diesen Gründen, am 3. März 2013 ein NEIN in die Urne zu legen.